Chancen auf EINEN AVGS-Gutschein um 90 % erhöhen
Offizielle Bildungsempfehlung erhalten
Wir können in den meisten Fällen bereits mit wenigen Informationen zu Dir und Deinem Vorhaben eine Bildungsempfehlung als offizieller Bildungsträger geben, die Deine Chancen auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei der Agentur für Arbeit erhöht.
*Es werden keine Informationen an Dritte, wie Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit, weitergegeben.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Ausfüllbare PDF-Vorlage zum Download
Die ausgefüllte Vorlage kannst du ganz einfach online über das Kundenportal der Agentur für Arbeit hochladen und einreichen. Innerhalb weniger Tage erhältst du eine Rückmeldung und deinen AVGS-Gutschein.
Antrags Formular ausfüllen
Antrag & Bildungsempfehlung im Kundenportal hochladen
AVGS Gutschein & kostenlose Hilfe erhalten
Zertifizierter AVGS Coaching Partner von der Agentur für Arbeit.
Unser Ansatz
Praxis > Theorie
In einem Meer von Bildungsträgern, entscheidest alleine Du, von wem du Hilfe erhalten möchtest, um den Gründungszuschuss zu bekommen.
Je weiter du in deiner Selbstständigkeit fortschreitest, wird dir immer deutlicher, wie wichtig es ist, neben finanzieller Unterstützung auch andere Unternehmensbereiche zu beherrschen.
Dies ist entscheidend, um dein Business auf die nächste Ebene zu heben..
Durch unsere Spezialisierung auf digitale Agenturmodelle, sowie Coaching-Businesse und unserer Praxiserfahrung, können wir dir jetzt schon beim Fundament für dein späteres Geschäft helfen.
Business- & Finanzplanung ohne Risiko
Vorlagen und individuelle Hilfe für deine Business- und Finanzplanung.
Praxis-erprobte Empfehlungen für Funnelstrukturen, Leadgeneration und risikofreies Fulfillment geben.
Tragfähigkeitsbescheinigung
Bestätigung für die Bundesagentur für Arbeit, dass Deine Geschäftsidee ein solides Fundament hat und Du damit Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst.
Partnerporgramme
Große Nachlässe bei verschiedenen Anbietern, Softwares & Dienstleistungen.
Fragen & Antworten
Häufig gestellte Fragen
Hier findest du Fragen und Antworten rund um das Thema Gründungszuschuss.
1. Mindestens einen Tag arbeitssuchend sein
(Um den Antrag offiziell zu beginnen)
2. Noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1
(In den letzten 3 Jahren, mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig angestellt gewesen sein)
3. Selbstständigkeit muss mit Bestätigung des Gründungszuschuss hauptberuflich ausgeführt werden
4. Die Gründung muss in Deutschland erfolgen
5. Der Gründungszuschuss darf innerhalb der letzten 24 Monate noch nicht beantragt worden sein.
6. Eine Sperrzeit wegen Eigenkündigung ist kein Hindernis
(zu klären mit der Agentur für Arbeit)
6.2 Eine Sperrzeit, die durch Eigenkündigung erteilt wird, dauert in der Regel 3 Monate. Danach ist es wieder möglich Gründungszuschuss zu beantragen.
Der Gründungszuschuss setzt sich aus deinem Arbeitslosengeld 1 Anspruchs pro Monat + 300€ pauschal on top zusammen. In der Phase 2 erhältst du lediglich 300€ pauschal für 9 Monate.
Beispiel:
Gründungszuschuss Phase 1
1800€ (ALG1 Anspruch) + 300€ = 2.100€ pro Monat
1.300€ pro Monat * 6 Monate = 12.600€
Gründungszuschuss Phase 2
300€ * 9 Monate = 2.700€
Insgesamt: 15.300€
Unsere Dienstleistung wird für dich durch einen AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) der Arbeitsagentur 100 % kostenlos.
Du musst auch nicht zuerst selbst zahlen und dann erst das Geld zurückholen.
Bis zu dem Punkt, an dem du den Gutschein erhältst, helfen wir dir aber bereits kostenfrei.
Kosten ohne Gutschein: Ab 1.500€.
Du kannst diesen ganz einfach schriftlich oder mündlich anfragen.
Oder du füllst hier das Formular aus.
Anschließend sorgen wir dafür, dass der Antrag für deinen Gutschein bei deiner Sachbearbeitung ankommt.
Bei Rückfragen vom Amt und in Vorbereitung auf einen Termin bei Jobcenter oder der Arbeitsagentur stehen wir dir telefonisch oder über WhatsApp zur Seite.
Nein, du musst mindestens einen Tag ALG-1-Bezug bekommen, um den Antrag offiziell stellen zu können. Du kannst jedoch schon vorher herausfinden, ob du diesen Antrag stellen können wirst.
Leider nein. Du bist dann offiziell hauptberuflich selbstständig und kannst nicht weiter Arbeitslosengeld 1 beziehen.
Du kannst, sobald du den Gründungszuschuss erhältst, weitere Einnahmequellen haben in unbegrenzter Höhe.
Das sagen unsere Coaching-Teilnehmer
Die Beratung war 100 % Kundenorientiert. Durch das Erstgespräch habe ich bereits viele Informationen zur Maximierung des Gründungszuschuss gelernt, die mir kein anderer Anbieter für AVGS-Coachings gegeben hat. Hier hat man das Gefühl als Person im Vordergrund zu stehen.